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Wahlarzt

Als Wahlarzt habe ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen. Die Kosten für die Behandlung müssen Sie vorerst selbst bezahlen. Anschließend können Sie die Honorarnote bei Ihrer Krankenversicherung einreichen
Je nach Versicherung erhalten Sie einen unterschiedlich hohen Anteil der Gesamtsumme zurückerstattet.


  • Ich nehme mir als Wahlarzt für Sie Zeit.
  • Sie vermeiden beim Wahlarzt lange Wartezeiten und erhalten kurzfristig Termine.
  • Eine Zuweisung zum Wahlarzt ist nicht notwendig aber natürlich möglich.